Wir bieten Ihnen jetzt auch die Ausbildung zum Brandschutz-/Evakuierungshelfer an. Diese werden unter anderem nach §10 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in allen Betrieben gefordert, um bei einem Brand die erforderliche Brandbekämpfung und eventuelle Evakuierung der Beschäftigten zu übernehmen.

Die Anzahl der Brandschutz-/Evakuierungshelfer ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5% der Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 in der Regel ausreichend.

In Theorie und Praxis vermitteln wir Ihnen alles Wichtige rund um den Brandschutz.

Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.